Osteopathie Hermann

mit Herz und Seele für den gesunden Körper

Behandlung und Kosten

Kostenübernahme für gesetzlich Krankenversicherte

Mittlerweile übernehmen sehr viel gesetzliche Krankenversicherungen die Kosten für eine osteopathische Behandlung. Wir empfehlen Ihnen eine mögliche Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse vorab zu klären. Sollte Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Falls Sie eine private Krankenzusatzversicherung haben kann es sein, dass, je nach Vertragsgestaltung, eine Kostenübernahme von dieser Versicherung ausgesprochen wird. Auch hier empfehlen wir eine Klärung vor Behandlungsbeginn.

Unsere Rechnung wird nach der Heilpraktiker-Gebührenordnung gestellt. Unsere Rechnung reichen Sie entweder mit einem Rezept (Privatrezept) oder ohne ein Rezept zusammen mit der Kostenübernahme zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die von Ihrer Krankenkasse gewünschte Vorgehensweise ist von Ihnen mit der jeweiligen Krankenkasse zu klären.


Kostenübernahme für privat Krankenversicherte

Im Normalfall übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine osteopathische Behandlung. Da es allerdings verschiedene Vertragskonstellationen innerhalb der privaten Krankenversicherung (bspw. Basistarif) gibt, empfehlen wir auch für unsere privat versicherten Patienten eine Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn zu klären.

Unsere Rechnung wird nach der Heilpraktiker-Gebührenordnung gestellt. Unsere Rechnung reichen Sie entweder mit einem Rezept (Privatrezept) oder ohne ein Rezept zusammen mit der Kostenübernahme zur Erstattung bei Ihrer Krankenversicherung ein. Die von Ihrer Krankenversicherung gewünschte Vorgehensweise ist von Ihnen mit der jeweiligen Versicherung zu klären.